Ein Bebauungsplan in Deutschland legt die erlaubten Bebauungs- und Nutzungsarten von Grundstücken fest und ist für Bauherren verbindlich. Er setzt Grenzen für individuelle Bauvorhaben, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Zweck von Bebauungsplänen
Kommunen entwickeln Bebauungspläne auf Basis übergeordneter Flächennutzungspläne, um eine einheitliche städtebauliche Struktur zu fördern und zu vielfältige Bauformen zu verhindern. Dies dient nicht nur ästhetischen Aspekten, sondern schützt auch die Interessen der Anwohner, wie zum Beispiel die Vermeidung von Verschattungen durch mehrstöckige Gebäude.
Inhalt eines Bebauungsplans
Die Detailtiefe der Vorschriften in Bebauungsplänen variiert je nach Kommune und Bundesland. Einige Pläne enthalten sogar Bestimmungen zur Dachfarbe oder zur Fassadengestaltung. Die Inhalte eines Bebauungsplans sind im §9 BauGB geregelt. Bauherren sollten die Planzeichen- und Baunutzungsverordnung kennen, um den Plan korrekt zu verstehen.
Ein Bebauungsplan kann unter anderem folgende Vorschriften enthalten:
- Mindestabstände zu Nachbargrundstücken
- Zulässige Bauweisen
- Art und Umfang der baulichen Nutzung
- Baulastregelungen
- Flächen für Versorgungseinrichtungen
- Maximale Anzahl an Wohneinheiten
- Flächen, die unbebaut bleiben müssen
- Anzahl der zulässigen Stockwerke
- Vorgaben zu Dachformen
- Vorgeschriebene Baumaterialien
- Bestimmungen zu Stellplätzen und Grünflächen
Ein wichtiges Konzept im Bebauungsplan ist die Grundflächenzahl (GRZ). Die GRZ gibt an, wie viel Quadratmeter eines Grundstücks maximal bebaut werden dürfen. Beispielsweise bedeutet eine GRZ von 0,4, dass auf einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück bis zu 400 Quadratmeter bebaut werden dürfen.
Eine ausführliche Begründung, die den Zweck der Planung erläutert, ist obligatorisch und hilft Bauherren, die Vorschriften zu verstehen.
Einsicht und Anwendung
Interessierte Bauherren können den Bebauungsplan beim zuständigen Bauordnungsamt, der Gemeindeverwaltung oder dem Stadtplanungsamt einsehen. Viele Kommunen stellen diese Pläne auch online zur Verfügung.
Es ist zu beachten, dass der Bebauungsplan keine Regelungen zum Innenausbau, zur Haustechnik oder zur Ausrichtung des Gebäudes enthält.