Der Begriff NON-REC steht für „non recordable“ und wird häufig bei internationalen Transaktionen verwendet. Er bezeichnet Kosten, die nicht auf Mieter oder andere Parteien umgelegt werden können, sondern vom Eigentümer oder Vermieter selbst getragen werden müssen.
Merkmale von NON-REC Kosten
- Nicht umlagefähig: Diese Kosten können nicht auf Mieter oder andere Vertragspartner umgelegt werden und müssen vollständig vom Eigentümer getragen werden.
- Internationale Verwendung: Der Begriff wird vor allem bei internationalen Immobiliengeschäften und Transaktionen verwendet.
- Vertragliche Festlegung: Welche Kosten als NON-REC gelten, wird in den Vertragsbedingungen festgelegt.
Beispiele für NON-REC Kosten
- Kapitalaufwendungen: Kosten für größere Investitionen und Instandsetzungen, die nicht Teil der laufenden Betriebskosten sind.
- Spezielle Verwaltungskosten: Kosten für besondere Verwaltungsaufgaben, die nicht den allgemeinen Betriebskosten zugeordnet werden können.
- Nicht erstattungsfähige Gebühren: Bestimmte Steuern oder Gebühren, die nicht auf die Mieter umgelegt werden können.