Betriebskosten sind laufende Ausgaben, die dem Eigentümer durch die Nutzung eines Grundstücks und den Gebrauch eines Gebäudes entstehen. Diese Kosten werden in den meisten Fällen in Form einer Warmmiete auf die Mieter umgelegt. Die Warmmiete beinhaltet umlegbare Kosten, die monatlich vorausgezahlt werden.

Umlegbare Kosten

Zu den umlegbaren Betriebskosten zählen unter anderem:

Nicht umlegbare Kosten

Einige Kosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden, darunter:

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen auch Kabelgebühren nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Diese Änderung entlastet die Mieter von den Kosten für den Kabelanschluss, die nun vom Eigentümer selbst getragen werden müssen.