Betriebskosten sind laufende Ausgaben, die dem Eigentümer durch die Nutzung eines Grundstücks und den Gebrauch eines Gebäudes entstehen. Diese Kosten werden in den meisten Fällen in Form einer Warmmiete auf die Mieter umgelegt. Die Warmmiete beinhaltet umlegbare Kosten, die monatlich vorausgezahlt werden.
Umlegbare Kosten
Zu den umlegbaren Betriebskosten zählen unter anderem:
- Wasserversorgung: Kosten für die Bereitstellung von Frischwasser.
- Heizung: Ausgaben für die Beheizung der Mieträume.
- Aufzüge: Betrieb und Wartung von Aufzugsanlagen.
- Müllbeseitigung: Gebühren für die Entsorgung von Abfällen.
- Hausmeister: Kosten für Hausmeisterdienste.
- Abwasser: Gebühren für die Entsorgung von Abwasser.
- Reinigung von Allgemeinflächen: Reinigungskosten für gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Flure und Treppenhäuser.
- Gartenpflege: Pflege und Instandhaltung von Garten- und Außenanlagen.
- Grundsteuer: Steuer, die auf das Grundstück erhoben wird.
Nicht umlegbare Kosten
Einige Kosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden, darunter:
- Verwalterkosten: Gebühren für die Verwaltung der Immobilie.
- Kontoführungsgebühren: Kosten für die Führung von Bankkonten.
- Sonderumlagen: Einmalige Kosten, die für spezielle Maßnahmen erhoben werden.
- Rücklagen: Rückstellungen für zukünftige Ausgaben, wie z.B. Instandhaltungsmaßnahmen.
- Reparaturen: Kosten für die Instandhaltung und Reparatur der Immobilie.
Seit dem 1. Juli 2024 dürfen auch Kabelgebühren nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Diese Änderung entlastet die Mieter von den Kosten für den Kabelanschluss, die nun vom Eigentümer selbst getragen werden müssen.