Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis, das vom Amtsgericht einer Kommune geführt wird. Es enthält sämtliche Besitz- und Rechtsverhältnisse der in der betreffenden Kommune gelegenen Grundstücke. Im Grundbuch werden alle wichtigen Informationen zu den Grundstücken festgehalten, darunter Eigentumsverhältnisse, Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten.