Denkmalschutz

Denkmalschutz ist der gesetzlich geregelte Schutz von Boden-, Bau- und Kulturdenkmälern, um deren Erhalt für zukünftige Generationen zu sichern. Dieser Schutz umfasst Maßnahmen zur Bewahrung, Pflege und gegebenenfalls Restaurierung von Denkmälern, die von historischer, kultureller, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung sind.

Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung)

Die Denkmal-AfA ermöglicht es Eigentümern von denkmalgeschützten Immobilien, einen hohen Anteil der Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen. Dies macht Investitionen in denkmalgeschützte Gebäude sowohl für Vermieter als auch für Eigennutzer attraktiv.

Vorteile der Denkmal-AfA

Beispielrechnung für Vermieter

Ein Vermieter saniert eine denkmalgeschützte Immobilie für 200.000 Euro. Über die Denkmal-AfA kann er folgende Beträge abschreiben:

Insgesamt kann der Vermieter somit 200.000 Euro über 12 Jahre abschreiben.

Beispielrechnung für Eigennutzer

Ein Eigennutzer saniert eine denkmalgeschützte Immobilie für 200.000 Euro. Über die Denkmal-AfA kann er folgende Beträge abschreiben:

Insgesamt kann der Eigennutzer somit 180.000 Euro über 10 Jahre abschreiben.
Quelle: https://www.nutzungsdauer.com/