Denkmalschutz
Denkmalschutz ist der gesetzlich geregelte Schutz von Boden-, Bau- und Kulturdenkmälern, um deren Erhalt für zukünftige Generationen zu sichern. Dieser Schutz umfasst Maßnahmen zur Bewahrung, Pflege und gegebenenfalls Restaurierung von Denkmälern, die von historischer, kultureller, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung sind.
Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung)
Die Denkmal-AfA ermöglicht es Eigentümern von denkmalgeschützten Immobilien, einen hohen Anteil der Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen. Dies macht Investitionen in denkmalgeschützte Gebäude sowohl für Vermieter als auch für Eigennutzer attraktiv.
- Für Vermieter: Vermieter können 100 % der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren von der Steuer absetzen. Dies erfolgt in den ersten 8 Jahren zu jeweils 9 % und in den folgenden 4 Jahren zu jeweils 7 %.
- Für Eigennutzer: Auch Eigennutzer können von der Denkmal-AfA profitieren, indem sie 90 % der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren abschreiben können. Dies erfolgt gleichmäßig mit jeweils 9 % pro Jahr.
Vorteile der Denkmal-AfA
- Steuerliche Vorteile: Hohe steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten machen Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien finanziell attraktiv.
- Wertsteigerung: Durch die Sanierung und Erhaltung von Denkmälern kann der Wert der Immobilie gesteigert werden.
- Kultureller Beitrag: Eigentümer leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes.
Beispielrechnung für Vermieter
Ein Vermieter saniert eine denkmalgeschützte Immobilie für 200.000 Euro. Über die Denkmal-AfA kann er folgende Beträge abschreiben:
- Erste 8 Jahre: 9 % von 200.000 Euro = 18.000 Euro pro Jahr
- Letzte 4 Jahre: 7 % von 200.000 Euro = 14.000 Euro pro Jahr
Insgesamt kann der Vermieter somit 200.000 Euro über 12 Jahre abschreiben.
Beispielrechnung für Eigennutzer
Ein Eigennutzer saniert eine denkmalgeschützte Immobilie für 200.000 Euro. Über die Denkmal-AfA kann er folgende Beträge abschreiben:
- Über 10 Jahre: 9 % von 200.000 Euro = 18.000 Euro pro Jahr
Insgesamt kann der Eigennutzer somit 180.000 Euro über 10 Jahre abschreiben.
Quelle: https://www.nutzungsdauer.com/