Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein wichtiger Fachbegriff des deutschen Baurechts, der in der Baunutzungsverordnung (§ 20) geregelt ist. Sie gibt an, wie viele Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die GFZ ist ein fester Wert, der im Bebauungsplan für ein bestimmtes Baugebiet festgesetzt wird.

Berechnung der Geschossflächenzahl
Die GFZ wird berechnet, indem die gesamte Geschossfläche der Vollgeschosse eines Grundstücks ins Verhältnis zur Grundstücksfläche gesetzt wird. Dabei werden nur die Flächen der Vollgeschosse berücksichtigt, nicht die Bruttogeschossfläche.

Formel zur einfachen Berechnung:
Geschossflächenanzahl (GFZ) = Geschossfläche / Grundstücksfläche

Beispiel:
Bei einer GFZ von 0,5 dürfen auf einem Grundstück von 1.000 m² maximal 500 m² Geschossfläche in Vollgeschossen errichtet werden.

Städtebauliche Bedeutung der Geschossflächenzahl
Die GFZ spielt im Städtebau eine zentrale Rolle, da sie die Dichte der Bebauung in einem Gebiet bestimmt. In der Geschichte der Stadtplanung hat die GFZ stark variiert, von hohen Werten in den Gründerjahren (bis zu 4,0) bis zu niedrigeren Werten nach dem Zweiten Weltkrieg (ca. 0,5 bis 1,0).